Die Satzung unserer Stiftung
Die Satzung beschreibt den Zweck der Stiftung, die Verwendung der Vermögenserträge, die Grundsätze der Verwaltung und legt die Rechte und Pflichten des Stiftungsrats und des Presbyteriums fest.
Auszug aus der Satzung
Präambel
Die unselbstständige Stiftung „Evangelische Stiftung Heisingen“ ist darauf ausgerichtet, durch Spenden, Zustiftungen und Vermächtnisse privater Stifterinnen und Stifter, diesen die Möglichkeit zu geben, Kinder und Jugendliche nachhaltig zu unterstützen.
§ 2 Gemeinnütziger, kirchlicher Zweck
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke. Zweck der Stiftung ist die materielle und ideelle Unterstützung der kirchlichen und diakonischen Arbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Essen-Heisingen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung der Kinder- und Jugend-arbeit und die Förderung junger Familien.
§ 3 Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.
§ 6 Stiftungsrat
Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Der Stiftungsrat erstellt jährlich einen ausführlichen Bericht einschließlich des Nachweises der Mittelverwendung zur Vorlage an das Pres-byteriums und die Stifter.

Komplette Satzung zum Download:
Satzung der Stiftung